Über uns
Die Rechtsanwaltskanzlei KT Rechtsanwaltsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist als Kooperationspartner der Rechtsanwaltskanzleien Knüfer Rechtsanwälte aus Konstanz und TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) aus Kirchentellinsfurt entstanden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Knüfer Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgelegte Kanzlei mit Schwerpunkten im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht mit insolvenzrechtlichen Bezügen. In diesen Bereichen berät und vertritt sie seit mehr als 20 Jahren bundesweit erfolgreich überwiegend private Kapitalanleger. Weitere Informationen finden Sie unter www.kanzlei-knuefer.de.
Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert. In vielen großen Wirtschaftsverfahren vertritt TILP private und institutionelle Investoren, Family Offices und auch öffentliche Einrichtungen der Verwaltung. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber gleichermaßen: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP bereits im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 „die führende Kapitalmarktrechtskanzlei“. Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des maßgeblichen Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und . . . das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“. Im Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet „Prozessführung im Bereich Handel und Haftung“ geführt. Das Handbuch 2018/2019 von JUVE befasst sich mehrfach mit den Prozessen, an denen TILP aktuell federführend beteiligt ist und benennt uns als „besonders empfohlene Kanzlei für Kapitalanlageprozesse (Anleger)“. TILP hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein „bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz“. Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt Tilp als „Fachmann für Massenklagen“ (11.12.2014) und „Mister KapMuG“ (18.09.2016). Andreas W. Tilp (†) war von 2011 bis 2018 stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas W. Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de.