Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Kapital GmbH sind Emissionsgesellschaften der sog. DEGEAG-Gruppe, zu welcher annähernd 20 verschiedene Unternehmen zählen. Diese warb mit der Realisierung diverser, im Einzelnen zunächst nicht spezifizierter Immobilienprojekte (Blind Pool). Investitionen sollten ausweislich der Prospektunterlagen ausschließlich in den Bereichen Ankauf von neuen Wohnungsbeständen sowie Neubau von Wohnungsbeständen in Form von Projektentwicklungen erfolgen. Doch in tatsächlicher Hinsicht wurde das durch die Emissionsgesellschaften akquirierte Kapital in beträchtlichem Volumen nicht, wie prospektiert, zur Vergabe von Finanzierungen in Form von Darlehen an Immobiliengesellschaften zwecks Realisierung von Immobilienprojekten eingesetzt. Das Genussrechtskapital wurde u. a. als Darlehen den Gesellschaften zur Verfügung gestellt, die keine Immobilienprojektgesellschaften waren oder nicht zur DEGAG-Gruppe gehörten. Der Immobilienbestand wurde nicht, wie prospektiert, stetig ausgebaut und lediglich bei Bedarf teilweise, sondern im Jahr 2021 komplett veräußert. Daraufhin musste der gesamte Konzern umstrukturiert werden und scheiterte sodann auch nach außen. Erhebliche Geldsummen flossen über Austauschgeschäfte aus dem Vermögen der DEGAG-Unternehmen ab. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen mehrere (ehemalige) Führungskräfte der DEGAG-Gruppe u. a. wegen des Verdachts auf Betrug.
Den Emissionsgesellschaften ist es gelungen, von mehr als 6.500 Anlegern Kapital im dreistelligen Millionenbereich einzusammeln. Doch Ende des Jahres 2024 wurden die Anleger über die Unmöglichkeit weiterer Renditezahlungen informiert und die weitere traurige Geschichte nahm ihren Lauf. Am 22. August 2025 eröffnete das Amtsgericht Hameln die Insolvenzverfahren über das Vermögen von drei Emissionsgesellschaften sowie über das der Muttergesellschaft, die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG. Weitere Insolvenzverfahren sind in absehbarer Zukunft zu erwarten. Die Anleger wurden aufgefordert, ihre Forderungen im jeweiligen Insolvenzverfahren anzumelden.
Da die durch die Anleger erworbenen Genussrechte der DEGAG-Gruppe wohl nachrangig sind (was noch abschließend zu prüfen ist), dürfte die Verfolgung von vertraglichen, nachrangigen Forderungen aus Genussrechten eher wenig sinnvoll sein. Deshalb müsste man sich eine Anspruchsverfolgung mit dem Grund außervertraglicher Natur, wie z. B. deliktisches Verhalten, überlegen und rechtlich aufwändig begründen. Dies erfordert eine vertiefte Ausarbeitung des Sachverhaltes sowie gute Kenntnisse im spezialgesetzlichen Kapitalanlagerecht.
Unsere auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft bietet den geschädigten DEGAG-Anlegern zunächst eine allgemeine Unterstützung im Rahmen des Grundmandats an, mit dem Ziel, die weiteren Entwicklungen im DEGAG-Komplex zu verfolgen und die Möglichkeiten einer weitestmöglichen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen. Nur im Fall, dass weitere Aufträge rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen würden, kann unsere Rechtsanwaltskanzlei auch mit weiteren Maßnahmen (z. B einzelnen Forderungsanmeldungen, insbesondere gegen die verbundenen Unternehmen des DEGAG-Konzerns, Vorgehen gegen weitere Prospektverantwortliche und sog. Sachkenner) explizit beauftragt werden.
Um die Anleger zu unterstützen, die durch das Insolvenzgericht verunsichert sind, bietet unsere Rechtsanwaltsgesellschaft im Rahmen des Grundmandats ergänzend (als Zusatzleistung) an, eine förmliche Forderungsanmeldung gegen eine zusätzliche Pauschalvergütung vorzunehmen.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Eine kurze E-Mail an uns genügt zunächst vollkommen!
Unsere bisherigen Informationsschreiben zwecks Grundmandatierung mit Zusatzoption für Forderungsanmeldung(en) finden Sie hier.