„Goldkauf mit Rabatt“
Wer bei der TGI AG aus Liechtenstein Gold erwarb, es dem Unternehmen zur Verwahrung überließ und einer zeitverzögerten Auslieferung zustimmte, sollte mit einem monatlichen Rabatt von bis zu 4 % belohnt werden. Selbst für manche prominente Figuren hörte sich das gut an – und so kauften Tausende Anleger ihr Gold bei der TGI AG!
Der Verdacht: Illegales Schneeballsystem statt echten Golds!
Mittlerweile steht die TGI AG jedoch unter dem erheblichen Verdacht, mit ihrem Geschäftsmodell gewerbsmäßig schweren Betrug und ein illegales Schneeballsystem betrieben zu haben. Die Ermittlungsbehörden vermuten laut Handelsblatt, dass die eingeworbenen Kundengelder tatsächlich nicht vollständig in Gold angelegt, sondern vorwiegend für die Auszahlungen an Altanleger genutzt wurden. Selbstverständlich gilt die Vermutung der Unschuld, solange diese Vorwürfe nicht rechtskräftig nachgewiesen sind. Allerdings darf sich der Optimismus nach den behördlichen Verboten durch die BaFin, die FMA Liechtenstein, die FMA Österreich sowie nach den staatsanwaltlichen Durchsuchungen und der Einstellung des Geschäftsbetriebs zum 31. Juli 2026 in Lichtenstein verständlicherweise in Grenzen halten.
Skepsis gegenüber „Rettungsangeboten“
Die Sorge um das investierte Kapital ist akut und begründet. Die Maßnahmen seitens der TGI AG, die Wogen im Sommer 2026 zu glätten, lassen aufhorchen: Anlegern wurden Vertragsänderungen und die Übertragung von Vermögenswerten in Firmenstrukturen auf Mauritius angeboten. Hier stellt sich unweigerlich die Frage: Warum wird das Geld nicht einfach an die Kunden zurückgezahlt?
Das vermeintlich sichere Modell „Goldkauf mit Rabatt“ droht für Tausende Anleger wohl in einem schweren finanziellen Schaden zu enden.
Stärke durch Gemeinschaft
In dieser unübersichtlichen Phase ist besonnenes und rechtlich fundiertes Handeln entscheidend.
Als erfahrene Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir geschädigte TGI-Anleger dabei, die Situation sachlich zu analysieren, Beweise zu sichern und Ihre rechtlichen Interessen konsequent durchzusetzen. Unsere Kanzlei ist auf die rechtliche Abwicklung von gescheiterten Anlageinvestitionen spezialisiert. Wir kennen auch die rechtlichen Besonderheiten des „Goldgeschäfts“.
Da wir bereits eine Vielzahl geschädigter TGI-Anleger vertreten, bringt die gebündelte Geltendmachung der Ansprüche zudem für Sie entscheidende strategische Vorteile:
- Mehr Durchsetzungskraft: Gemeinsam verleihen wir den Forderungen gegenüber den Behörden, Gerichten und Haftenden spürbares Gewicht.
- Bewährte Netzwerke: Um den Zugang zu Ihrem Recht zu ebnen, arbeiten wir eng, sofern sich die Angelegenheit hierzu eignet, mit professionellen Prozesskostenfinanzierern zusammen.
- Breites Wissen: Erkenntnisse aus den laufenden Verfahren fließen direkt in Ihr Mandat ein, um Vermögenswerte bestmöglich zu sichern.
- Maximale Kosteneffizienz: Durch die parallele Bearbeitung gleichgelagerter Fälle mit verallgemeinerungsfähigem Kern arbeiten wir hocheffizient und geben diesen wirtschaftlichen Vorteil direkt an Sie weiter.
Unser Angebot
Gehen Sie kein Risiko ein und unterschreiben Sie keine Vereinbarungen ungeprüft.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Eine kurze E-Mail an uns mit Ihren Vertragsunterlagen genügt zunächst vollkommen!
Wir prüfen Ihre Dokumente und sagen Ihnen unverbindlich, welche Schritte jetzt für Sie am sinnvollsten sind.